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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Es erfolgt keine Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Anwendung Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfrist gemäß § 14b Abs. 1 Satz 5 UstG
1. Alle Lieferungen und sonstige Leistungen von ClassiKnau, nachfolgend CK genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen und unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Korrespondenz ist ausschließlich in deutscher Sprache zu halten.
§ 2 Angebote, Leistungs- und Vertragsumfang
1. CK-Stoppuhrsets und Shopartikel können durch Auftragsbestellung (Anfrageformular) und daraus erfolgender Auftragsbestätigung erworben werden. Für die Bestellung von Stoppuhrsets oder Shopartikeln ist die genaue Modellbezeichnung (gegebenenfalls Sonderwünsche) sowie Name und Anschrift und gegebenenfalls die Telefonnummer des Kunden anzugeben.
2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist bei einer Bestellung durch den Kunden ausschließlich die Auftragsbestätigung der CK maßgebend. Angebote von CK sind freibleibend.
3. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich CK auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderung weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden wiedersprechen. Der Kunde erklärt sich mit darüber hinausgehenden Änderungen von CK einverstanden, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1. Die Preise, gelten ab Werk. Sie werden in Euro angegeben.
2. Zahlung ausschließlich als Vorauskasse in Form von Überweisung oder Paypal.
§ 4 Abnahme und Abnahmeverzug bei Sonderanfertigungen
1. Nimmt der Kunde den Sondergefertigten Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist CK berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand verfügt werden kann. Unberührt davon bleiben die Rechte von CK, nach Nachfristsetzung und Ablehnungsanspruch (*326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann CK 50% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Automarken Logos werden von ClassiKnau auf die Uhren aufgebracht, die Rechte der verwendeten Marken liegen einzig bei deren Besitzern.
§ 5 Aufrechnung und Zurückhaltung
1. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenanspruche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 6 Lieferung
1. Die Angabe eines Lieferzeitpunkts erfolgt unverbindlich nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
2. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung nach Absprache des Auftragsvolumens. Bei Abweichungen erfolgt schriftliche Benachrichtigung über die voraussichtliche Lieferzeit.
3. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Lieferverzögerungen von Drittfirmen CK von jeglicher Haftung.
4. Bei Wareneingang ist in Anwesenheit des Frachtführers der Zustand der Verpackung und der Inhalt des Pakets sofort zu überprüfen. Eventuelle Schäden an der Verpackung und / oder Verlust des Inhalts sind detailliert zu protokollieren und vom Kunden und dem Frachtführer zu unterschreiben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. CK behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der geschäftlichen Verbindung zwischen dem Kunden und CK erfüllt sind.
2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsvorgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit CK unwiderruflich ab. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von CK gelieferten Ware entspricht.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
1. Die Garantiezeit neuer CK-Artikel beträgt 24 Monate nach Ablauf des Kaufmonats, bei gebrauchten Artikeln zum Beispiel gebrauchte Uhren wird die Ware in dem Zustand verkauft in dem sie sich befindet und keine Gewähr geleistet .Eine Garantie und Rückgabe nach EU Recht, kann hier nicht gewährt werden und wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, CK unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, dann gilt die Ware als fehler- bzw. mängelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Fehler / Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Gewährleistungsansprüche sind nach Ermessen von CK auf Nachbesserung bzw. Austausch einzelner Teile oder Ersatzlieferung beschränkt.
4. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Kaufgegenstand.
5. Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden, soweit diese nicht aus dem fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren. Darüber hinaus sind ausgeschlossen alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur- bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§ 9 Sonstiges
1. Einbeziehung und Auslegung der Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie der Abschluss und die Auslegung der Rechtsgeschäfte ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen nach UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen, auch für den Fall, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Käufers vorgesehen ist.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist ausschließlicher Gerichtsstand Gera. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Gera.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.